Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsfüh-rer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsfüh-rer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Be-schränkungen des § 181 BGB erteilt werden.