Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Maschinen und anderen Gegenständen des Anlagevermögens sowie von gewerblichen Schutzrechten; Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Kunststoffe und verwandter Produkte; Übernahme und Vergabe von Lizenzen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, außerdem Beratungs- und andere Dienstleistungen für verbundene und fremde Unternehmen.