Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Handel mit (auch lebenden) Tieren und land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Produkten aller Art einschließlich der Aufzucht bzw. der Produktion einschließlich mit den vorgenannten Gegenständen zusammenhängender und verwandter Dienstleistungen sowie sämtliche mit den vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängenden Neben- und artverwandten Tätigkeiten.