Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Mitwirkung am Handballsport im Bereich des Deutschen Handballbundes sowie die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen jeder Art, einschließlich der damit zusammenhängenden Dienstleistungen auf dem Gebiet des Sportmarketings und -sponsorings, insbesondere die Vermarktung von Werbemöglichkeiten und die Gewinnung von Sponsoren.