Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer zahnärztlicher Medizinischer Versorgungszentren im Sinne der §§ 95, 72 Abs. 1 S. 2 SGB V mit Eigenlabor, zur Erbringung aller hiernach zulässigen Leistungen im vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen Berreich sowie aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.