Handelsregister B des Amtsgerichts Krefeld
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 17024
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Goldpoint-GmbH Management Consulting
b)
Tönisvorst
Geschäftsanschrift:
Krefelder Straße 72a, 47918 Tönisvorst
c)
Werbung, PR-Tätigkeit, Eventmanagement,
Personalschulung, Unternehmensberatung,
Übernahme von Managementaufgaben und
Aufstellen und Betrieb von
Geldspielautomaten.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer zusammen mit einem
Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
sowie Befreiung von den Beschränkungen des §
181 BGB erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Saal, Elena, Düsseldorf, *XX.XX.1968
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2014
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Erkrath (bisher Amtsgericht Wuppertal HRB
26026) nach Tönisvorst beschlossen.
a)
20.11.2018
Schußmüller
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (90 IN 37/23) vom
31.08.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
04.09.2023
Dittert
b)
Vergleiche Blatt 23 ff.
Hauptband
Abruf vom 01.03.2024