Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen des Eigenbetriebs mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Die Installation sowie der Bau von Elektroanlagen und der Handel mit elektronischen Geräten, die Planung und Prüfung von Elektroanlagen im privaten und im gewerblichen Bereich sowie das Verlegen von Fliesen, Platten und Parkett, Trockenbau, der Einbau von genormten Baufertigteilen, Garten- und Landschaftsbau sowie die Ausstattung von Räumen.