Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern, sowie Immobilien aller Art, insbesondere Wohnungseigentumsanlagen. Er umfasst auch die kaufmännische und technische Beratung in diesen Bereichen. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte mit Ausnahme der Vermittlung von Wohn- und Geschäftsräumen tätigen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Jegliche makelnde Tätigkeit schließen die Gesellschafter unwiderruflich als Gesellschaftszweck aus.