Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Liquidator (026)
Gegenstand
Der Import- und Export von sowie der Handel mit Maschinen, Anlagen und Komponenten für die Industrie, im Besonderen Getriebe, Stellantriebe sowie Zubehör für die Wasserwirtschaft, Kraftwerke und die Ölindustrie.