Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, die Erbringung von häuslicher Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 2 SGB V und häuslicher Pflege, Erbringung von Haushaltshilfeleistungen, Stellung von Personal zur Sicherstellung der Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach §§ 36 und 39 SBG XI, Durchführung von Pflegeeinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI, Durchführung von Schulungen von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen in Form von Gruppenschulungen sowie in Form von individuellen Schulungen in der häuslichen Umgebung gemäß § 45 SGB XI sowie die Erbringung von Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI.