Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Entwicklung, die Wartung, die Administration, der Vertrieb und die Installation von Softwarelösungen zur Erhebung von Daten und deren Auswertung. Gegenstand des Unternehmens sind ferner die Bereitstellung von Infrastruktur für die Datenverarbeitung und Dienstleistungen im Bereich des Internets sowie der Vertrieb, die Installation und Wartung von sonstiger Hard- und Software. Zudem gehören Dienstleistungen wie Fach- und Personalberatung und Schulung auf dem Gebiet der Datenerhebung, -verarbeitung und -auswertung zum Geschäftsgegenstand.