Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft, die den Besitz von Beteiligungen an Unternehmen, die die Herstellung und den Verkauf von Teig- und Backwaren sowie Konditoreierzeugnissen, den Vertrieb von Genuss- und Lebensmitteln sowie alle ähnlichen Waren, den Betrieb von Cafés und Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte zum Gegenstand hat.