Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Vermittlung und der Nachweis von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen und Darlehen sowie der An- und Verkauf und die Verwertung und Verwaltung von bebautem und unbebautem Grundbesitz sowie die Entwicklung von damit in Zusammenhang stehenden Projekten; ferner die Unternehmensberatung und Vermittlung von Versicherungen.