Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Der Geschäftsführer Herr Stefan Peeters ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Die Führung eines Blumenfachgeschäftes unter Einbeziehung eines Gartenbaubetriebes sowie die Grabpflege.