Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Der Erwerb der Grundstücke, Errichtung des Gebäudes und die Vermietung und die Verwaltung des Mehrfamilienhauses "Sternbuschweg 362, 47057 Duisburg", der Erwerb, der Neu- oder Umbau, die Vermietung und die Verwaltung von weiteren Grundstücken.