Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) Die wirtschaftliche und technische Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern und Nutzungsberechtigten. b) Die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer für fremde Namen und für fremde Rechnung. c) Die Beschaffung und Erschließung von Bauland sowie Ankauf und Verkauf von Grundbesitz.