Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Jugend- und Familienhilfe, insbesondere die Organisation und Durchführung intensiver sozialpädagogischer Betreuungen in ambulanter und stationärer Form, Maßnahmen zur Erholung und zur Integration benachteiligter und behinderter Kinder und Jugendlicher sowie junger Erwachsener, die Förderung des Kontaktes und des Austausches von Kindern und Jugendlichen verschiedener Länder zum Zwecke des Kennenlernens und der gegenseitigen Verständigung.