Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Beteiligungen und Immobilien im In- und Ausland sowie die Ausübung der damit verbundenen Gesellschafterrechte. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Darlehen an die Gesellschafter und andere verbundene Unternehmen vergeben. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34c der Gewerbeordnung und nach Kreditwesengesetz (KWG) werden nicht ausgeübt.