Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung auch dann Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt werden, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Stockbrink Gerüstbau GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit; für sonstige Rechtsgeschäfte kann einzelnen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB durch Beschluss der Gesellschafterversammlung erteilt werden.
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Stockbrink Gerüstbau GmbH & Co. KG in Nettetal.