Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Im- und Export, insbesondere von Arzneimitteln, medizinischen Artikeln, medizinischem Zubehör und medizinischen Produkten, sowie Dienstleistungen für ausländische Patienten aus dem arabischen Nahen Osten und den arabischen Golf-Staaten im Zusammenhang mit deren Behandlung und Rehabilitation in deutschen Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen.