Handelsregister B des Amtsgerichts Krefeld
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Nummer der Firma:
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HRB 15194
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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7
1
a)
Sports@Line Gesellschaft für
Sportmarketing, Sportmanagement und
Elitenförderung UG (haftungsbeschränkt)
b)
Tönisvorst
Geschäftsanschrift:
Theo-Mülders-Straße 21, 47918 Tönisvorst
c)
Die ganzheitliche professionelle
Vermarktung und Betreuung von Sportlern
und anderen Personen des öffentlichen
Lebens, die Betreuung und Beratung von
Sponsoren, Verbänden und
Interessengemeinschaften, die
Vermarktung und Durchführung von
Sportevents sowie das Design, die
Vermarktung und der Verkauf von
Merchandising-Artikeln sowie die
Vermittlung von Sportlern im nationalen und
internationalen Bereich einschließlich
Transfer und Vertragsverlängerung.
100,00 EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer zusammen mit einem
Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder
mehreren Geschäftsführern
Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von
den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt
werden.
b)
Geschäftsführer:
Balhorn, Lothar, Tönisvorst, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2015
a)
11.03.2015
Bungert
Abruf vom 03.04.2024