Ist nur ein Liquidator bestellt, ist dieser einzelvertrungsberechtigt. Sind mehrer Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann jedem Liquidator Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Der Ladenbau, der Um- und Neubau von Wohn- und Gewerberäumen incl. deren Einrichtung, die komplette Altbausanierung, der Einbau von Fenstern, Türen und Treppen, der Bau von Holzhäusern und Wintergärten sowie der Verkauf von Wohnaccessoires, Wohntextilien, Möbeln, Pflanzen und Dekorationsartikeln.