Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die Begleitung von und Erledigungen für Senioren, Unterstützung bei der Grundpflege von Senioren, Betreuung von demenz- und alzheimererkrankten Menschen, 24-Stunden-Betreuung, Über-Nacht-Betreuung (Nachtwache, Bereitschaft), die Betreuung von behinderten Menschen sowie Haushaltshilfe für Senioren und die Familienbetreuung.