Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Die Gesellschafter können auch einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilen, namens der Gesellschaft mit sich selbst Rechtsgeschäfte zu tätigen, gleichviel, ob sie dabei für sich oder für Dritte handeln (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der noch zu gründenden Thyssen + Sieg GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand der Bau von Außenanlagen, der Sportplatzbau, der Tiefbau und der Garten- und Landschaftsbau ist.