Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam oder von einem Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter zu vertreten.