Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei von ihnen oder einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Liquidator vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft einzeln. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen aller Art, die Übernahme von Managementdienstleistungen auf Zeit, die Vermittlung des Abschlusses von Unternehmenskaufverträgen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen einschließlich der Erbringung von Leistungen aller Art für diese Beteiligungen an Unternehmen. Geschäfte, deren Ausübung Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen beratenden Berufen gesetzlich vorbehalten sind, werden nicht getätigt. Die Gesellschaft unternimmt keine Geschäfte und Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bedürfen.