Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Betrieb einer Spedition, einer Lagerei, Beförderung von Waren aller Art, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Zur Erreichung ihres Zwecks darf die Gesellschaft sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen oder diese übernehmen. Sie darf sich an solchen Unternehmen auch als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligen. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.