Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so kann einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht eingeräumt werden, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Den Geschäftsführern kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Ankauf und Verkauf von Grundbesitz; die Sanierung und Verwaltung von Grundbesitz; die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.