Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (002)
Gegenstand
der Erwerb und die Veräußerung sowie Vermietung und Verwaltung von Grundstücken, bebaut oder unbebaut, als Ganzes oder in Teilen, die Errichtung von Bautern auf eigenen oder fremden Grundstücken für eigene oder für fremde Rechnung, die Initiierung von und der Handel mit Anteilen an Gesellschaften in diesem Bereich sowie Handelsgeschäfte jeder Art mit Ge- und Verbrauchsgütern auf Großhandels- oder Einzelhandelsebene im In- und Ausland. Gegenstand des Unternehmens ist des Weiteren der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, Rechten und sonstigen Kapitalanlagen im eigenen Namen und für eigene Rechnung.