Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, soweit nicht Einzelvertretungsbefugnis erteilt ist. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern auch Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Ausführung von Werbe- und Druckvorstufenleistungen jeder Art, sowie die Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte.