Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft jeweils von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer und einem Prokuristen vertreten. Auch wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, kann die Gesellschafterversammlung einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht zur Einzelvertretung einräumen. Die Geschäftsführer können durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB ganz oder teilweise befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Erbringung von Personaldienstleistungen und Dienstleistungen im Bereich des Facility Managements für den Caritasverband für die Region Krefeld e. V., die Krefelder Caritasheime gGmbH und Dritte.