Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann Einzelvertretung beschließen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung und Anlage eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Hartings GmbH & Co. KG mit Sitz in Willich.