Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen mit Schwerpunkten in den Bereichen Unternehmensentwicklung, Projekte, Produktentwicklung und IT sowie Erstellung, Vermarktung, Verkauf und Implementierung von IT-Lösungen (Hardware und Software) und Informationsprodukten (z.B. Ratgeber, Audio-/Video-Produktionen, Informationsdienste).