Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern erteilt werden: - Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB und - Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft.