Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft stets allein zu vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann auch einen oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Behandlung von Pferden, Turnierbetreuungen, Trainingskontrollen und Begleitungen, Erwerb von Turnierpferden und Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeiten, Seminare in Sachen Arbeitsmethoden und Pferdephysiologie, Erwerb und Handel mit Geräten und Waren zur Behandlung von Pferden inklusive Reitbedarf.