Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Beratung von Unternehmen und die Konzeptionierung und Umsetzung von Lösungen für Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Nicht Gegenstand sind jedoch Tätigkeiten, die einer besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen, und insbesondere nicht die Rechts- und Steuerberatung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.