Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein; bei mehreren Liquidatoren wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Liquidatoren erteilt werden: - Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB und - Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Betreiben einer Diskothek, von gastronomischen Einrichtungen und aller damit verbundenen Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen.