Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Auch wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, kann einem oder mehreren von ihnen die alleinige Vertretungsbefugnis erteilt werden. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft Pilger Reisen GmbH & Co. KG sowie Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung dieser Gesellschaft. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.