Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
der Vertrieb von Bekleidungsartikeln aller Art. Die Gesellschaft kann auch andere Geschäfte betreiben. Sie kann im In- und Ausland Unternehmen erwerben, veräußern, pachten oder verpachten, sie kann Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmen zu fördern.