Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellchaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so kann einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht eingeräumt werden, die Gesellschaft alleine zu vertreten.Den Geschäftsführern kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (002)
Gegenstand
Die Strukturierung und das Controlling des Vermögens der Gesellschaft und deren Angehörigen sowie fremder Dritter und die Beteiligung an anderen Unternehmen. Tätigkeiten nach § 34c GeWO gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.