Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretungsbefugnis auch abweichend festlegen. Sie kann insbesondere auch einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und/oder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der An- und Verkauf sowie Im- und Export von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen aller Art sowie von Kraftfahrzeugzubehör- und -ersatzteilen, das Vermieten und Verleasen von Kraftfahrzeugen, die Vermittlung von Erwerbsverträgen für Kraftfahrzeuge an Veräußerer und/oder Erwerber sowie der Betrieb einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt.