Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird vertreten, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen; wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen. Die Gesellschafter können durch Beschluss einzelnen, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und Geschäftsführer und Prokuristen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und das Halten von Immobilien, sowie deren Bewirtschaftung, insbesondere durch Überlassung an Dritte, dies insbesondere wiederum in Form der Vermietung oder Verpachtung.