Die Gesellschaft hat 1 oder mehrere Geschäftsführer. Jede Person vertritt immer einzeln; sie ist befugt, im Namen der Firma mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschliessen (Befreiung vom Verbot des § 181 BGB - In-Sich-Geschäft).
Gegenstand
Vertrieb, Einbau, Wartung von Kommunikations-, Überwachungs- und Sicherheitsanlagen.