Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch diesen Geschäftsführer allein vertreten. Auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, kann durch Gesellschafterbeschluss einem, einzelnen oder allen Geschäftsführern Befugnis zur Alleinvertretung erteilt werden. Ferner kann einem, einzelnen oder allen Geschäftsführern Befreiung von den gesetzlichen Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.