Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern die alleinige Vertretungsbefugnis übertragen. Die Gesellschafterversammlung kann auch einen oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Unterhaltung eines Verkaufsbüros für den Vertrieb und die Vermarktung von Klimaanlagen und Haustechnik sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten.