Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Garten- und Landschaftsbauarbeiten und der Handel mit Pflanzen und Baumschulartikeln. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Zweck des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Sie kann insbesondere im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder sich an anderen Unternehmen beteiligen oder andere Unternehmen ganz erwerben.