Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung (52 Abs. 2 Nr. 7). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: - Durchführung von Kinderbetreuung, insbesondere der Betrieb von Kindertagespflege und Kindergärten.