Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Übernahme der Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters und der Geschäftsführung in Personengesellschaften, die ihrerseits den Erwerb und die Verwaltung von Vermögen, insbesondere von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, zum Gegenstand haben.