Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 96027
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Jakarta Records GmbH
b)
Overath
Geschäftsanschrift:
Bergwerkstraße 11, 51491 Overath
c)
der Betrieb eines Musiklabels.
Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte,
Rechtshandlungen und Maßnahmen
vornehmen, die geeignet sind, den Zweck
der Gesellschaft zu fördern, wie z. B.:
- Vergabe von Lizenzrechten
- Förderung von Künstlern
- Verkauf von Tonträgern
- Beratung von Künstlern
- Abrechnung von Künstlerbeteiligungen
- Erstellung von Marketingplänen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kraus, Malte, Berlin, *XX.XX.1985
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Stürtz, Jannis, Berlin, *XX.XX.1983
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.09.2018
b)
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels
der Jakarta Records OHG, Overath (Amtsgericht Köln, HRA
33380) nach Maßgabe des Beschlusses der
Gesellschafterversammlung vom 20.09.2018.
a)
22.10.2018
Dr. Stephan
Abruf vom 09.03.2024