Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Beteiligung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorerwähnten Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, auch zur Aufnahme weiterer Geschäftszweige, zur Errichtung von Zweigniederlassungen und zur Beteiligung an anderen Unternehmen.